Es existieren derzeit drei erwähnenswerte Modulnormen für unterschiedliche Ansprüche:
- Modulnorm des AKTT (Arbeitskreis TT)
- ein- und zweigleisig,
- Gleismittenabstand bei zweigleisig von 43 mm,
- Höhe der Schienenoberkante über Fußboden 1000 mm
- Modulnorm des FKTT (Freundeskreis TT-Module)
- ein- und zweigleisig,
- Gleismittenabstand bei zweigleisig 34 mm,
- Höhe der Schienenoberkante über Fußboden 1300 mm
- Joschidulnorm (die "Mutter" aller TT-Normen)
- ein- und zweigleisig
- Gleismittenabstand bei zweigleisig von 34 mm, ein Gleis mittig, das Zweite entsprechend dem Gleismittenabstand versetzt
- Höhe der Schienenoberkante über Fußboden 1000 mm
Die Modulnormen legen zunächst einmal fest, wie das sogenannte Kopfstück beschaffen sein muss. Insbesondere sind dass:
- Lage des Gleises
- Lage der Bohrungen zur lösbaren mechanischen Verbindung der Module
Des weiteren legen die Normen fest, welche Höhe der Schienenoberkante über Fußboden realisiert werden muss.
Zum Teil wird in den Normen auch Aussagen z.B. über
- Mindestradien
- Anforderungen an die Weichengeometrie
- Gestaltung der Elektrik
- Digitales oder analoges Fahren
- Jahreszeit der Module
- maximale Zuglänge
- Landschaftsgestaltung
- Gestaltung des Fahrbetriebes
getroffen.
Je detaillierter die Norm ist, um so besser passen Module von unterschiedlichen Modulisten bei einem Terffen zusammen.